Allgemeine Geschäftsbedingungen one2one-fotostudio
Verbindliche Termine / Absenzen:
Booking
Wir arbeiten immer nach Terminen, darum müssen wir Shootings rechtzeitig beginnen und beenden können. Vielen Dank fürs pünktliche Erscheinen. Bitte ggf. Route maps.google.com und/oder ÖV beachten! www.sbb.ch
Anmeldungen / Buchungen mit konkreter Terminabsprache sind verbindlich und müssen pünktlich eingehalten werden.
Verschiebung
Freie Termine aufgrund von kurzfristigen Verschiebungen / Absagen können in der Regel nicht mehr belegt werden. Wir versuchen so kulant wie möglich zu sein, jedoch kann one2one-fotostudio bei einer Verschiebung / Absage (gemäss unten) den Ausfall in Rechnung stellen. Fällige Entschädigung: Weniger als 48h vor Shooting 25% der Auftragssumme, Am Shootingtag 50% der Auftragssumme. (Auftragssumme inkl. Visagistin. Assistenz usw.)
Stornierung
Fällige Entschädigung: Weniger als 48h vor Shooting 50% der Auftragssumme, Am Shootingtag 80% der Auftragssumme, unentschuldigtes nicht Erscheinen 100% der Auftragssumme. (Auftragssumme inkl. Visagistin. Assistenz usw.)
Grossauftrag
Bei Verschiebung / Stornierung: Wurden bereits aufwändige Leistungen erbracht bsp. Vorabklärungen, Scouting, Mieten / Reservationen, Setbau kann one2one-fotostudio diese Aufwände voll in Rechnung stellen.
Hochzeiten
Fällige Kosten bei Verschiebung / Stornierung: Bis 60 Tage vor der Hochzeit 40% der Auftragssumme, weniger als 60 Tage vor der Hochzeit 70% der Auftragssumme, weniger als 7 Tage 90% der Auftragssumme.
Fotograf
Der Fotograf ist darum bemüht verbindliche Termine immer einzuhalten. Aus Gründen, wie z.B. Krankheit oder andere Verhinderungen, ist es möglich, dass der Fotograf ein Shooting nicht durchführen kann. Bei einem Ausfall versucht der Fotograf mit Absprache des Kunden einen anderen Termin zu finden, oder einen zumutbaren Ersatzfotografen zu organisieren.
Angebot und Rechnungen:
Angebot
Offerten werden nach aktuellem Informationsstand und nach aktueller Preisliste erstellt. Ändern sich Ausgangslage oder Umfang (z.B.: Dauer/Bildgrösse/Ort) eines Auftrags, ist die Offerte nicht mehr gültig, d.h. der Preis muss mit einer angepassten Offerte neu berechnet werden. Ändert der Kunde jedoch die Ausgangslage und kommuniziert dies (z.B. mit einem letzten Briefing), so ist keine neu angepasste Offerte zwingend zu erstellen. In diesem Fall verrechnet one2one-fotostudio den neu effektiven Aufwand nach der Preisliste. Ändert der Kunde die Ausgangslage / Umfang ohne dies zu kommunizieren, so kann one2one-fotostudio der effektive Aufwand nach der Preisliste und ohne neue Offerte in Rechnung stellen.
Umfang & Anforderungen
Der Kunde ist verpflichtet den Zeitrahmen/Aufwand/Location/Anforderung gemäss Offerte einzuhalten und auch während des Shootings vor Ort zu überprüfen, sowie im Vorfeld zu kommunizieren. Ändert sich Umfang/Zeit/Ort/Anforderung während des Shootings entgegen der Offerte, kann one2one-fotostudio den Mehraufwand nach der Preisliste ohne Offerte in Rechnung stellen. Minderlieferungen gemäss Offerte aufgrund veränderter Ausgangslage / Umfang werden nicht von one2one-fotostudio vergütet. Anforderungen und Wichtiges müssen vom Kunden schriftlich im Vorfeld jedes Auftrags kommuniziert werden. Schaden und Folgekosten aufgrund nicht schriftlich kommunizierten Anforderungen gehen voll zu Lasten des Kunden.
Copyright & Lizenz:
Privatkunden
Privat Kunden dürfen die Fotos ausschliesslich für private Zwecke verwenden. Portrait für Firmenwebsites werden separat. verrechnet.
Businesskunden
Geschäftskunden erwerben das Copyright der Fotos für Web und Kleinauflagen
(<1000). Bei Grossauflagen oder einer grossen geschäftlichen Nutzung wird die
Nutzungslizenz per Offerte verrechnet. Stellt sich erst im Nachhinein eine grosse
geschäftliche Nutzung heraus, darf one2one-fotostudio die erweiterte Nutzungslizenz
mit handelsüblichen Ansätzen in Rechnung stellen, auch wenn dies in der Offerte nicht
explizit erwähnt ist.
Portfolio
Der Fotograf darf die produzierten Fotos in sein Portfolio aufnehmen und als
Beispielbilder bei Angeboten verwenden (Web und Print).
Allgemein:
Datenaufbewahrung
one2one-fotostudio ist sehr darum bemüht, Bilddaten möglichst lange aufzubewahren
und zu sichern. In der Regel werden die Bilddaten wenige Jahre archiviert. one2onefotostudio
ist jedoch nicht verpflichtet, Bilder aufzubewahren und kann diese nach
eigenem Ermessen archivieren und löschen. Der Kunde ist selber darum bemüht, seine
Daten zu archivieren und zu pflegen.
Mindestalter
Das Mindestalter ist 16 Jahre. Unter 18 nur mit ausdrücklicher Einwilligung der Eltern
(schriftlich). Mit der Anmeldung zum Shooting wird bekräftigt, dass der Privatkunde über
18 Jahre ist, oder das ausdrückliche OK der Eltern hat.
Gerichtstand
Zofingen.